Heyo, in Kurzform: Die GO beruht auf der GO die auf der AStA-Website verfügbar ist, weil das z.Z. die GO ist, an die man irgendwie ran kommen kann (und AFAIK auch die GO ist, nach der das aktuelle StuPa handelt). An neuere GOs kann man quasi nicht ran kommen, weil die entsprechenden Protokolle nicht verfügbar sind und entsprechend nichts veröffentlicht wurde. Die "großen Änderungen" sind folgende: Es wurde ein §7 eingefügt (alle nachfolgenden Paragraphen-Zahlen wurden inkrementiert und alle Verweise angepasst (außer wir haben einen übersehen)). Diese beschäftigt sich mit der Thematik Stimmrechtsübertragung. Grund dafür ist, dass damit besser Nicht-Beschlussfähigkeiten vermieden werden können und für kleinere Listen, die z.B. nur ein Mitglied im StuPa haben, ein Ausfall dieses Mitglieds nicht der komplette Verlust ihrer Stimme bedeutet. Große Listen wiederum können das Nutzen, um ihr Stimmgewicht zu erhalten. Damit sind Beschlüsse des StuPas nicht mehr so stark von den anwesenden Mitgliedern abhängig, sondern von der Sitzplatzverteilung. Gleichzeitig ist keine Stimmhäufung möglich, da niemand mehr als eine Stimmrechtsübertragung erhalten kann. Die zweite Änderung ist ein Hinzufügen eines achten Abschnitts unter §13 (ehemals §12), der die en Bloc-Wahl direkt in die GO mit aufnimmt. Das vorletzte mal wurden en Bloc-Wahlen per GO-Antrag zu Abweichung von der GO gemacht, wozu nur eine 2/3-Mehrheit notwendig ist. Dabei kann aber folgender Fall passieren: Wenn ein StuPa-Mitglied von den möglichen Kandidat*innen nur einige wählen will (z.B. 2 von 3), aber die 2/3-Mehrheit die en Bloc-Wahl verlangt, kann dieses StuPa-Mitglied nur noch allen Kandidat*innen zustimmen (also in dem Beispiel eine Person wählen, die sie gar nicht wählen will) oder alle ablehnen (also 2 Personen nicht wählen, die sie wählen will). Hierbei kann das Mitglied nicht mehr frei wählen. Deswegen direkt ein Abschnitt rein, der die en bloc-Wahl ermöglicht, solange kein StuPa-Mitglied dem widerspricht. Wenn in diesem Fall kein StuPa-Mitglied der en Bloc-Wahl widerspricht, gibt jedes Mitglied freiwillig sein Recht auf, die Kandidat*innen einzeln zu wählen. Viele Grüße, Sebastian