Antrag auf Änderung der Wahlordnung der Liste unabhängiger Studierender (LuSt): ------------------------------------------ 1. Streiche §4.3: "Ein Wahlvorschlag für das Frauenreferat wird gemäß §41(1) der Satzung erstellt. Er wird von der amtierenden Frauenreferentin unterzeichnet und vertreten. Zur Beglaubigung des Wahlvorschlags ist eine Kopie des Protokolls der entsprechenden Frauenvollversammlung beizulegen. Dieses muss vom Präsidium der Frauenvollversammlung und der Protokollantin unterzeichnet sein." ersetze durch "Einem Wahlvorschlag für das Frauenreferat muss eine von mindestens 5 Mitgliedern der Studierendenschaft unterschriebene Unterstützerliste beigefügt werden. Die erstgenannte Person der Unterstützenden vertritt den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss, sie wird von der zweitgenannten Person der Unterstützenden bei Verhinderung vertreten. Für jede Kandidatin ist ein eigener Wahlvorschlag einzureichen." 2. Streiche §4.,4: "Ein Wahlvorschlag für das Ausländerinnen- und Ausländerreferat wird gemäß §46 der Satzung erstellt. Er wird von der amtierenden Referentin bzw. vom amtie­renden Referenten unterzeichnet und vertreten. Zur Beglaubigung des Wahlvorschlags ist eine Kopie des Protokolls der entsprechenden Ausländerinnen- und Ausländervollversammlung beizulegen. Dieses muss vom Präsidium der Ausländerinnen- und Ausländervollversammlung und der Protokollantin bzw. dem Pro­tokollanten unterzeichnet sein." ersetze durch "Einem Wahlvorschlag für das Ausländerinnen- und Ausländerreferat muss eine von mindestens 5 Mitgliedern der Studierendenschaft unterschriebene Unterstützerliste beigefügt werden. Die erstgenannte Person der Unterstützenden vertritt den Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss, sie wird von der zweitgenannten Person der Unterstützenden bei Verhinderung vertreten. Für jede Kandidatin bzw. jeden Kandidaten ist ein eigener Wahlvorschlag einzureichen." 3. Streiche in §15: "Ist kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so findet Mehrheitswahl statt. Insoweit finden die Vorschriften für die Wahl zum Großen Senat der Universität Karls­ruhe entsprechende Anwendung." ------------------------------------------ Begründung: Mit dem Beschluss zur Einführung des Gleichstellungsreferates ([1]) wurden diverse Änderungen an der Satzung vorgenommen. Unter anderem wurde die Aufgabe der Frauen- und AusländerInnenversammlung, Wahlvorschläge für die entsprechenden Wahlen aufzustellen gestrichen (ehemals §25(1),§26(1), §41). Es wurde versäumt, die Wahlordnung entsprechend abzuändern. Dies soll hiermit geschehen. Des Weiteren verweist §15 der Wahlordnung auf Vorschriften für die Wahl zum nicht mehr existierenden Großen Senat der Universität Karlsruhe. Da alle auftretenden Fälle durch die restliche Wahlordnung (insbesondere §1.6-8) ausreichend geregelt sind, soll dieser veraltete Absatz gestrichen werden. [1]http://www.usta.de/umodell/stupa/beschlusssammlung/aenderung-der-satzung-gleichstellungsreferat