Protokoll zur Vollversammlung der Studierendenschaft der Universität Karlsruhe am 30.11.2006 Anwesende Studierende ca. 1900 Tagesordnung 1.Begrüßung 2.Formalia 3.Wahl eines Präsidiums 4.Genehmigung der Tagesordnung 5.Grußwort Johannes Stober (MdL) 6.Vorstellung des Boykottmodells und Beschlussfassung Studiengebührenboykott 7.Sonstiges TOP 1: Micha Lenk vom Ältestenrat begrüßt die Anwesenden. TOP 2: Micha Lenk stellt das Verfahren der Vollversammlung vor. TOP 3: Der Ältestenrat schlägt Simone Szurmant, Daniel Bruns und Christoph Hartmann als Präsidium vor. Die StudentInnen nehmen den Vorschlag an. Damit sind Simone Szurmant, Daniel Bruns und Christoph Hartmann zum Präsidium der Vollversammlung gewählt. TOP 4: TOP 5 wird neu in die Tagesordnung hinzugefügt. Tagesordnung wird mit der Änderung beschlossen. TOP 5: Christoph Hartmann verliest ein Grußwort von Johannes Stober. TOP 6: Boris Bartenstein stellt ein Modell des Studiengebührenboykotts vor. Es folgt eine lebhafte Diskussion. Der vorliegende Antrag wird mit sehr großer Mehrheit bei 20 Nein und 30 Enthaltungen angenommen. TOP 7: Simone weist auf die anschließend stattfindende Frauen-VV hin. Anlage: Beschlussfassung Studiengebührenboykott Antrag des UStA zum Studiengebührenboykott: Die Studierendenschaft der Universität Karlsruhe lehnt Studiengebühren ab. Der UStA wird beauftragt, ein Treuhandkonto einzurichten. Die Studierenden werden aufgerufen, die Studiengebühren und den Semesterbeitrag in Höhe von insgesamt 600 Euro ausschließlich auf dieses Konto einzuzahlen; Der Semesterbeitrag in Höhe von 100 Euro wird vom UStA fristgerecht an die Universität weitergeleitet. Wenn a) an der Universität Karlsruhe mindestens 4.500 StudentInnen (ca. 25% aller Studierenden) auf das Treuhandkonto einzahlen oder b) an der Universität Karlsruhe mindestens 3600 StudentInnen (ca. 20% aller Studierenden) auf das Konto einzahlen und mindestens zwei weitere Hochschulen mit jeweils mindestens 3000 immatrikulierten Studierenden ihr Boykottquorum erreichen, dann wird das Geld nicht an die Unikasse überwiesen, sondern den Studierenden zurückerstattet. Der UStA ist dann beauftragt, mit dem Land Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, die Studiengebühren abzuschaffen. Über die Annahme des Verhandlungsergebnisses wird eine weitere Vollversammlung entscheiden. Wird dieses Quorum hingegen nicht erreicht, wird das Geld fristgerecht an die Unikasse überwiesen, so dass alle StudentInnen, die sich bis dahin am Protest beteiligt haben, zurückgemeldet sind.