Was machen wir am KIT daraus?

Die Verfasste Studierendenschaft verfasst sich durch die Verabschiedung einer Organisationssatzung. In dieser Organisationssatzung werden die Organe der Studierendenschaft festgelegt und deren Zusammenarbeit geregelt.

Vom Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft wurde ein Vorschlag für die Organisationssatzung ausgearbeitet. Dieser orientiert sich zum Großteil an den bisherigen Strukturen der Unabhängigen Studierendenschaft und setzt verschiedenen Vorgaben des Studierendenparlaments und der Fachschaften um. Bei der Urabstimmung am KIT haben ca. 95% der Studierenden diesem Vorschlag zugestimmt. Dadurch ist er nun offiziell die Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft des KIT.

Einen groben Überblick über die vorgesehenen Strukturen gibt euch das folgende Schaubild:

Organe und deren Zusammenspiel gemäß Satzungsvorschlag

Ältestenrat

Der Ältestenrat ist das Kontrollorgan der Studierendenschaft. Er setzt sich aus Studis zusammen, die sich vor ihrer Amtszeit in der Studierendenschaft engagiert haben. Mit dieser Erfahrung im Hintergrund entscheidet der Ältestenrat in Streitfragen, etwa bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Satzung. Außerdem ist er für die Aufhebung satzungswidriger Beschlüsse und die Prüfung von Anfechtungen der Wahlen zuständig.

AStA

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die Exekutive der Studierendenschaft. Seine Mitglieder werden vom Studierendenparlament gewählt. Sie vertreten die Studierenden nach Maßgabe der StuPa-Beschlüsse politisch.

Der AStA setzt sich aus dem Vorsitz und verschiedenen Referaten (Finanzreferat, Kulturreferat, …) zusammen, die jeweils für ein bestimmtes Themengebiet zuständig sind.

Fachschaftenkonferenz

In der Fachschaftenkonferenz (kurz FSK) treffen sich wöchentlich Vertreter aller Fachschaften und des AStA. Die FSK dient vor allem der Verständigung zwischen den Fachschaften. Viele Fachschaften sind mit ähnlichen Problemen konfrontiert und ein Erfahrungsaustausch spart somit oft Zeit und Mühe. Darüber hinaus hat die FSK auch ein aufschiebendes Vetorecht bzgl. der Beschlüsse des Studierendenparlaments. Sie dient somit auch der Kontrolle des StuPas.

Urabstimmung und Vollversammlung

Zu besonderen grundlegenden Fragen können Vollversammlungen einberufen oder Urabstimmungen abgehalten werden. Bei einer Vollversammlung sind alle Studierende aufgerufen, sich an Entscheidungen per Diskussion und anschließender Abstimmung zu beteiligen. Bei einer Urabstimmung habt Ihr fünf Tage lang Zeit, um eure Stimme zu einer konkreten Fragestellung abzugeben.

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (kurz StuPa) ist die Legislative der Studierendenschaft. Normalerweise werden hier alle wichtigen Beschlüsse gefällt, die die Studierenden betreffen. Auch die Wahl der AStA-Referenten sowie der Beschluss des AStA-Arbeitsprogramms gehören zu den Aufgaben des StuPas. Die Kandidaten für die verschiedenen uniweiten Kommissionen werden ebenfalls hier benannt.

Fachschaften

Die Fachschaften sind die studentischen Interessenvertretungen auf Fakultätsebene. Sie sind im Studium oft dein erster und bester Ansprechpartner. Alle Fachschaftler sind selbst Studierende und kennen daher aus eigener Erfahrung die Hürden und Tücken deines Studienganges. Die Fachschaften regeln in ihrer Fachschaftsordnung selbst, wie sie sich organisieren möchten, die Satzung macht lediglich grundlgende Vorgaben wie die Existenz eines Fachschaftsvorstands und der Fachschaftsversammlung.

Die Wahlen zu den (direkt gewählten) Organen der Studierendenschaft, also Studierendenparlament und Fachschaftsvorstände, werden jedes Jahr im Sommersemester stattfinden. Die Amtszeit beginnt dann am 1. Oktober und geht bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres.

Die Entstehung des Satzungsvorschlags

Nachdem im Landtagswahlkampf 2011 von Rot und Grün die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft versprochen und das Versprechen im Koalitionsvertrag noch einmal bekräftigt wurde, richtete das Studierendenparlament im April 2011 den Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft ein. Er wurde damit beauftragt, ein Konzept zur Überführung der bisherigen Strukturen zu erarbeiten und anschließend einen Satzungsentwurf zu erstellen.

Da sich hinsichtlich eines Gesetzgebungsverfahrens erst einmal nichts tat, beschäftigte sich der Arbeitskreis das Sommersemester 2011 über damit, sich einen Überblick über die Strukturen an anderen Universitäten und mögliche Organisationsmodelle zu verschaffen1). Im Wintersemester 2011/12 ging dann die eigentliche Arbeit los. Bei einer Informationsveranstaltung wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Verfassten Studierendenschaft und die Ergebnisse der Recherchen über mögliche Strukturen der Studierendenschaft der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Schnell stellte sich heraus, dass die zukünftigen Strukturen der (verfassten) Studierendenschaft denen der bisherigen (unabhängigen) Studierendenschaft ähneln sollen.

Im Dezember 2011 wurde dann die „Systemfrage“ im Studierendenparlament und in den Fachschaften besprochen. Als erste Vorgabe für die weitere Arbeit des AK VS wurde schließlich der folgende Beschluss gefällt:

Die vom Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft (AK VS) auszuarbeitende Satzung soll auf der grundlegenden Struktur des U-Modells basieren. Dies umfasst insbesondere ein Zweikammernmodell mit einem uniweit gewählten Studierendenparlament (StuPa) und einer Fachschaftenkonferenz (FSK). Die Stellung der FSK soll entgegen der aktuellen U-Modell-Satzung gestärkt werden. Insbesondere sollen Möglichkeiten eines Vetorechts der FSK gegenüber Beschlüssen des StuPa ausgearbeitet werden. Es soll eine Exekutive geben, die von der Legislative gewählt wird.

In weiteren Beschlüssen im April, Mai und Juli 2012 wurden verschiedene weitere Punkte festgelegt: Vergleichsweise grundsätzliche Dinge wie die Festlegung von Amtsperiode und Geschäftsjahr und „Es soll weiterhin Vollversammlungen und Urabstimmungen geben“, Ausgestaltungen des ersten Beschlusses, z. B. Einzelheiten zur Umsetzung des Vetorechts der Fachschaftenkonferenz, und Details wie der Wahlmodus des erweiterten Vorstands oder Voraussetzungen für eine Registrierung als Hochschulgruppe. Auch Regelungen zur Ausgestaltung der Fachschaften wurden beschlossen.

Anhand der Vorgaben wurde vom Arbeitskreis Verfasste Studierendenschaft im Juli ein erster Entwurf für die Organisationssatzung vorgelegt. Dieser diente als Diskussionsgrundlage und wurde in mehreren Durchläufen den Rückmeldungen entsprechend überarbeitet. Ende Oktober wurde der Satzungsvorschlag fertiggestellt und sowohl vom Studierendenparlament als von der Fachschaftenkonferenz einstimmig beschlossen. In der darauf folgenden rechtlichen Prüfung ergaben sich noch ein paar kleinere Änderungen. Die größte davon war, dass die Möglichkeit zur Briefwahl in die Wahlordnung, die Teil des Entwurfs war, mit aufgenommen wurde.

Vom 14. bis 18. Januar 2013 fand dann die Urabstimmung über die Organisationssatzung statt. Der Entwurf des AK VS war dabei der einzige eingereichte Vorschlag und wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Weitere Informationen

1) Die Ergebnisse wurden im Wiki des UStA festgehalten.
2) Die Beschlüsse wurden jeweils auch von der Fachschaftenkonferenz gefällt.